Für das Onboarding von Geschäftskunden benötigen wir einige Angaben zum Unternehmen (einschließlich der Eigentümer und Geschäftsführer) sowie Informationen über den angestrebten Verwendungszweck des Kontos. Es kann sein, dass wir Dokumente zur Bestätigung der gemachten Angaben verlangen. Einzelheiten zu den akzeptierten Dokumenten finden Sie unten.
Nachweis der Mittelherkunft
Wir fordern dieses Dokument an, wenn der Antragsteller angibt, dass er die Durchführung von Transaktionen von hohem Wert beabsichtigt, oder er aus anderen Gründen als hohes Risiko eingestuft wird.
Dabei kann es sich um alle Unterlagen handeln, die belegen, woher das auf das Konto eingezahlte Geld stammt. Zum Beispiel:
- Investitionsnachweis
- Kontoauszug
- Bilanz/Gewinn- und Verlustrechnung
- Steuererklärung
- Jahresabschluss
- Nachweis über die von Aktionären/Gesellschaftern/Treugebern bereitgestellten Mittel
Nachweis der Eigentümer
Wir müssen in der Lage sein, alle Personen zu identifizieren, die direkt oder über andere Unternehmen große Anteile an dem Unternehmen besitzen. Außerdem müssen wir uns ein Bild von der Eigentümerstruktur des Unternehmens machen.
Wenn wir nicht in der Lage sind, diese Informationen selbst zu beschaffen, können wir das Unternehmen auffordern, einen Nachweis über die Eigentümer und die Eigentumsverhältnisse zu erbringen.
Wir akzeptieren die folgenden Dokumente als Nachweis der Eigentümer:
- Bestätigungserklärung
- Aktionärsregister
- Jahresabschluss
- Bestätigung über die Eintragung der Gesellschaft
- Gesellschaftsvertrag
- Auszug aus dem Register gemeinnütziger Einrichtungen
- Treuhandurkunde/-vertrag
- Betriebsvereinbarung
- Gesellschaftssatzung
- Aktienzertifikat
- Gesellschaftsurkunde über die Registrierung eines Handelsnamens
In unseren Onboarding-Formularen bitten wir den Nutzer, alle Personen anzugeben, die direkt oder indirekt zu mehr als x % an dem Unternehmen beteiligt sind.
Im folgenden Beispiel müssten wir über die beiden blau markierten Personen informiert werden, die zu 40 % bzw. 50 % an Unternehmen A beteiligt sind.
Die in Grau hervorgehobene Person, die nur zu 2,5 % an Unternehmen A beteiligt ist, muss uns nicht gemeldet werden, da ihr Anteil zu gering ist.
Auch die Eigentümer von Unternehmen B müssen nicht gemeldet werden, da der maximale indirekte Anteil, den sie an Unternehmen A besitzen könnten, 7,5 % beträgt und somit ebenfalls zu gering ist.
Nachweis der Kontrolle
Wir müssen darüber informiert werden, wer das Unternehmen kontrolliert, und können Nachweise darüber verlangen.
Wenn wir nicht in der Lage sind, diese Informationen selbst zu beschaffen, können wir das Unternehmen auffordern, einen Nachweis über die Eigentümer und die Eigentumsverhältnisse zu erbringen.
Wir akzeptieren die folgenden Dokumente als Nachweis über die „Kontrolle“ eines Unternehmens (d. h. Geschäftsführer, Treuhänder, Gesellschafter, Förderer, geschäftsführende Mitglieder):
- Bestätigungserklärung
- Direktorenregister
- Jahresabschluss
- Bestätigung über die Eintragung der Gesellschaft
- Gesellschaftsvertrag
- Auszug aus dem Register gemeinnütziger Einrichtungen
- Treuhandurkunde
- Betriebsvereinbarung
- Gesellschafterbeschluss
- Direktorenregister
- Kontovollmachtsformular
- Kopie der Satzung
Nachweis der Unternehmensidentität
Für Unternehmen, die außerhalb Großbritanniens eingetragen sind, werden in unserem Formular Belege darüber erbeten. Das Hochladen dieses Dokuments in unser Formular ist fakultativ. Wird es nicht hochgeladen, besteht jedoch die Möglichkeit, dass wir es später anfordern, falls wir es nicht selbst beschaffen können.
Wir akzeptieren die folgenden Dokumente als Nachweis für die Gründung/Eintragung eines Unternehmens:
- Geschäftliche Urkunde über die Registrierung eines Handelsnamens
- Gründungsurkunde
- Gründungsbescheinigung/-satzung
- Handelsregisterauszug
- Gesellschaftsurkunde über die Registrierung eines Handelsnamens
- IRS-Steuerbefreiungsstatus nach 501(c)(3)
- Treuhandurkunde
- Bestätigung über die Eintragung der Gesellschaft
- Auszug aus dem Register gemeinnütziger Einrichtungen
Nachweis der Geschäftstätigkeit
In unserem Formular gilt diese Angabe nur für Unternehmen, die keine Website besitzen.
Für solche Unternehmen benötigen wir weitere Nachweise über ihre Echtheit.
Die folgenden Dokumente können zum Nachweis der Geschäftstätigkeit vorgelegt werden:
- Marketingmaterialien
- Produktliste
- Rechnungen
Hinweis: Kunden, die über keine voll funktionsfähige Website oder Online-Präsenz verfügen, müssen möglicherweise einen Nachweis über ihre Geschäftstätigkeit erbringen, bevor wir ein Konto für sie eröffnen können.